Aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gem. 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 die Waldbrandverordnung.

Im gesamten Verwaltungsbezirk Melk sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereichen (Waldnähe) jegliches 1. Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer, 2. das Rauchen, 3. das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und 4. die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen verboten. Diese Verordnung tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit bis 31.10.2023 in Kraft.

Quelle: Verordnungsblatt der Bezirkshauptmannschaft Melk VBl. BH ME Nr. 5/ 2023 ausgegeben am 10.07.2023

Weitere Informationen unter: www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Waldbrandgefahr.html

Vergangene Tätigkeiten

Plakat Frühjahrsputz 2026
Die Feuerwehrjugend Altenmarkt sammelt am 18. April 2026 im Yspertal Müll. Treffpunkt ist um 9:00 Uhr beim Feuerwehrhaus Altenmarkt – jetzt mitmachen!
Zwei Feuerwehrmänner beim Bedienen der Funkgeräte.
Bei der ersten Funkübung des Jahres in Altenmarkt stellten zahlreiche Feuerwehren aus dem Abschnitt ihr Können unter Beweis. Unterschiedliche Aufgaben – von der Koordinatenanfahrt bis zur Lagemeldung – forderten die Teilnehmer und stärkten zugleich die Zusammenarbeit sowie den sicheren Umgang mit dem Funk.
Symbolbild mit Fahrzeug
Am Samstag, 14. März 2026, wurde die FF Altenmarkt zu einer Tierrettung nahe der Ysperklamm gerufen. Noch vor der Ankunft am Einsatzort wurde der Einsatz storniert und wir konnten wieder einrücken.
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