Aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gem. 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 die Waldbrandverordnung.

Im gesamten Verwaltungsbezirk Melk sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereichen (Waldnähe) jegliches 1. Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer, 2. das Rauchen, 3. das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und 4. die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen verboten. Diese Verordnung tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit bis 31.10.2023 in Kraft.

Quelle: Verordnungsblatt der Bezirkshauptmannschaft Melk VBl. BH ME Nr. 5/ 2023 ausgegeben am 10.07.2023

Weitere Informationen unter: www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Waldbrandgefahr.html

Vergangene Tätigkeiten

Kinder beim Absolvieren der Bewerbsstrecke, Kind hüpft über Hürde
Am Samstag, dem 07. Juni, ging’s für unsere Feuerwehrjugend zum Abschnittsfeuerwehrjugendleistungsbewerb und zum Bewerbsabzeichen im Abschnitt Melk!
Feuerwehrmitglied beim Arbeiten mit einem Winkelschleifer
In zwei intensiven Ausbildungsabenden haben wir unsere (angehenden) Einsatzmaschinisten fit gemacht – mit praktischem Training in Kleingruppen ganz nach dem Motto sicher bedienen, verstehen und anwenden!
Praxis mit Pferden
Am Freitag, dem 23. Mai 2025, stand bei der Freiwilligen Feuerwehr Altenmarkt eine besondere Schulung am Programm: Tierrettung mit Schwerpunkt auf Großtiere – speziell Pferde.