Aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gem. 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 die Waldbrandverordnung.

Im gesamten Verwaltungsbezirk Melk sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereichen (Waldnähe) jegliches 1. Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer, 2. das Rauchen, 3. das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und 4. die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen verboten. Diese Verordnung tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit bis 31.10.2023 in Kraft.

Quelle: Verordnungsblatt der Bezirkshauptmannschaft Melk VBl. BH ME Nr. 5/ 2023 ausgegeben am 10.07.2023

Weitere Informationen unter: www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Waldbrandgefahr.html

Vergangene Tätigkeiten

Rettung von Personen aus gefrorenen Gewässern, Feuerwehrleute auf gefrorenem Teich
Praxisnahe Übung zur Personenrettung auf Eisflächen im Yspertal: realistische Bedingungen, sichere Rettungsmethoden und Fokus auf Eigensicherung. Wichtiger Hinweis: Das Betreten öffentlich zugänglicher Eisflächen im Yspertal ist verboten.
Kommando der FF Altenmarkt mit Bgm. Veronika Schroll
Unter der Leitung von Bürgermeisterin Veronika Schroll wurden Kommandant HBI Jürgen Puschacher und sein Stellvertreter OBI Robert Zeitlhofer erneut für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt.
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Der zweijährig stattfindende Altenmarkter Feuerwehrball knüpfte erfolgreich an die gelungene Premiere im Jahr 2024 an und sorgte auch heuer wieder für einen stimmungsvollen Start ins neue Jahr.
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