Aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gem. 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 die Waldbrandverordnung.

Im gesamten Verwaltungsbezirk Melk sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereichen (Waldnähe) jegliches 1. Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer, 2. das Rauchen, 3. das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und 4. die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen verboten. Diese Verordnung tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit bis 31.10.2023 in Kraft.

Quelle: Verordnungsblatt der Bezirkshauptmannschaft Melk VBl. BH ME Nr. 5/ 2023 ausgegeben am 10.07.2023

Weitere Informationen unter: www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Waldbrandgefahr.html

Vergangene Tätigkeiten

Die Feuerwehrjugend Altenmarkt nahm am Landeslager der NÖ Feuerwehrjugend in Küb teil und erlebte einige abwechslungsreiche Tage voller Gemeinschaft und Spaß. Besonders erfreulich waren die erfolgreichen Bewerbsteilnahmen in Bronze sowie gemeinsam mit der Feuerwehrjugend Nöchling in Silber.
Am 11. Juli 2026 unterstützte die FF Altenmarkt gemeinsam mit den Feuerwehren St. Oswald und Ysper sowie Rettungsdienst, Polizei und Notarzthubschrauber Christophorus die Rettung einer verletzten Person nach einem Dachsturz aus rund 7 bis 8 Metern Höhe.
Ein Verkehrsunfall mit einem am Dach liegenden PKW führte zum Einsatz mehrerer Feuerwehren sowie des Rettungsdienstes und des Notarzthubschraubers in der Gemeinde Yspertal (Bezirk Melk). 
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