Aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gem. 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 die Waldbrandverordnung.

Im gesamten Verwaltungsbezirk Melk sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereichen (Waldnähe) jegliches 1. Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer, 2. das Rauchen, 3. das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und 4. die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen verboten. Diese Verordnung tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit bis 31.10.2023 in Kraft.

Quelle: Verordnungsblatt der Bezirkshauptmannschaft Melk VBl. BH ME Nr. 5/ 2023 ausgegeben am 10.07.2023

Weitere Informationen unter: www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Waldbrandgefahr.html

Vergangene Tätigkeiten

Beim BWDLB (Bezirkswasserdienstleistungsbewerb) in Franzen (Bezirk Zwettl) zeigten unsere Damen vollen Einsatz und wurden dafür mit zwei Pokalen belohnt!
Von 3. bis 6. Juli 2025 nahm die Feuerwehrjugend Altenmarkt am 51. Landeslager der NÖ Feuerwehrjugend in Sigmundsherberg teil. Mehr als 4.700 Jugendliche aus ganz Niederösterreich kamen zusammen, um gemeinsam Bewerbe zu bestreiten, neue Erfahrungen zu sammeln und Spaß zu haben.
Gruppenfoto der Gruppe Altenmarkt
Mit großer Motivation und viel Teamgeist trat die Gruppe Altenmarkt am 21. Juni 2025 beim Bezirksfeuerwehrleistungsbewerb in Nöchling in der Wertung Bronze an. Bei strahlendem Sonnenschein und bester Stimmung zeigten unsere Kameradinnen und Kameraden ihr Können.