Aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gem. §41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 die Waldbrandverordnung.

Im gesamten Verwaltungsbezirk Melk sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereichen (Waldnähe) jegliche brandgefährliche Handlungen, insbesondere
1. das Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer,
2. das Rauchen,
3. das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und
4. die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen

verboten.

Diese Verordnung tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit bis auf Widerruf in Kraft.

Quelle: Verordnungsblatt der Bezirkshauptmannschaft Melk ausgegeben am 24.06.2025

Vergangene Tätigkeiten

Bei der ersten Atemschutzübung des Jahres wurde am Gelände der Firma Pöchlinger ein realitätsnahes Einsatzszenario mit starker Rauchentwicklung und mehreren Menschenrettungen trainiert. Gemeinsam mit mehreren Feuerwehren des Abschnittes Persenbeug wurde das systematische Durchsuchen von Gebäuden unter Atemschutz geübt.
Kommandos der Feuerwehren der Marktgemeinde Yspertal, Gruppenfoto
Am 21.02.2026 fanden die turnusmäßigen Kommandowahlen auf Bezirks-, Abschnitts- und Unterabschnittsebene statt. Wir sprechen allen Gewählten unsere Gratulation aus und wünschen ihnen für ihre bevorstehenden Aufgaben viel Erfolg.
Übung der Reanimation mit einer Übungspuppe
20.02.2026 | Übung im Bereich Feuerwehrmedizinischer Dienst mit Schwerpunkt auf Reanimation, lebensrettenden Sofortmaßnahmen und patientenschonender Personenrettung aus Fahrzeugen.
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