Aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gem. §41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 die Waldbrandverordnung.

Im gesamten Verwaltungsbezirk Melk sind im Wald und in dessen Gefährdungsbereichen (Waldnähe) jegliche brandgefährliche Handlungen, insbesondere
1. das Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer,
2. das Rauchen,
3. das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und
4. die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen

verboten.

Diese Verordnung tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit bis auf Widerruf in Kraft.

Quelle: Verordnungsblatt der Bezirkshauptmannschaft Melk ausgegeben am 24.06.2025

Vergangene Tätigkeiten

Einsatz im Pflegezentrum Yspertal: Am 1. September wurden wir aufgrund der Auslösung der Brandmeldeanlage zu einem Einsatz alarmiert.
Aufgrund der Unwetter am Wochenende hatten wir am 21. und 22. August einiges zu tun. In insgesamt drei Einsätzen mussten Bäume von Verkehrswegen entfernt werden.
Am 20. August 2026 wurden wir um 16:43 Uhr mit dem Stichwort „B3 – Starke Rauchentwicklung nach Blitzschlag“ nach St. Oswald alarmiert. Nach einem Blitzschlag gerieten ein Verteilerkasten und umliegende Bäume in Brand.
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