Aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gem. 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 die Waldbrandverordnung.

Im gesamten Verwaltungsbezirk Melk ist im Wald und in dessen Gefährdungsbereichen (Waldnähe)

  1. jegliches Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer,
  2. das Rauchen,
  3. das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und
  4. die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen

verboten.

Diese Verordnung tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit bis auf Widerruf in Kraft.

Quelle: Verordnungsblatt der Bezirkshauptmannschaft Melk ausgegeben am 31.07.2024

Vergangene Tätigkeiten

Gruppenfoto der Gruppe Altenmarkt
Mit großer Motivation und viel Teamgeist trat die Gruppe Altenmarkt am 21. Juni 2025 beim Bezirksfeuerwehrleistungsbewerb in Nöchling in der Wertung Bronze an. Bei strahlendem Sonnenschein und bester Stimmung zeigten unsere Kameradinnen und Kameraden ihr Können.
Am Samstag, dem 21. Juni 2025, ging’s für uns gemeinsam mit den Feuerwehrjugenden St. Oswald und Nöchling zum Bezirksfeuerwehrjugendleistungsbewerb in Nöchling!
Aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gem. §41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 die Waldbrandverordnung.