Aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gem. 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 die Waldbrandverordnung.

Im gesamten Verwaltungsbezirk Melk ist im Wald und in dessen Gefährdungsbereichen (Waldnähe)

  1. jegliches Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer,
  2. das Rauchen,
  3. das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und
  4. die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen

verboten.

Diese Verordnung tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit bis auf Widerruf in Kraft.

Quelle: Verordnungsblatt der Bezirkshauptmannschaft Melk ausgegeben am 31.07.2024

Vergangene Tätigkeiten

Außenansicht Gemeindeamt mit Einsatzkräften und Feuerwehrfahrzeug
Einsatz für die Feuerwehr: Der Lift im Gemeindeamt blieb zwischen Untergeschoss und Erdgeschoss stehen. Die eingeschlossene Person wurde sicher und unverletzt befreit.
PKW in Vollbrand beim Lagerhaus: Die FF Altenmarkt wurde am 02. Juni 2026 zu einem Fahrzeugbrand alarmiert. Dank des raschen Eingreifens konnte eine Ausbreitung des Feuers verhindert werden.
FF Altenmarkt beim Abschnittsfeuerwehrtag in Maria Taferl vertreten. Kameraden wurden für 25 und 50 Jahre Feuerwehrdienst sowie besondere Leistungen ausgezeichnet.
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